Lernmodul

Auf dieser Seite wollen wir im starken Maße die Entscheidungshierachie, Gremienhierachie und ein bißl deren Aufgaben und Tätigkeiten ohne die studentischen Gremien vorstellen. Leider mussten wir festellen, dass es schwierig ist, deren Aufgaben und Tätigkeiten näher zu beschreiben als die üblichen all umfassenen Beschreibungen. Aus diesem Grund zeigen wir euch die Hierachie auf und erwähnen neben den üblichen Beschreibungen auch, wenn möglich, persönliche Eindrücke aus unserem Erfahrungsschatz durch unsere ehrenamtliche Tätigkeiten an der Uni Wuppertal.

Wie wir bereits erwähnt haben, trat das Hochschulfreiheitsgesetz am 1.1.2007 in Kraft. Infolge dessen mussten alle Universitäten und Hochschulen ein Hochschulrat einrichten.

Der Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus sechs MitgliederInnen und wird alle fünf Jahre neu konstituiert. Er ist das höchste Gremium an der Universität und dessen nähere Beschreibung wurde am Besten von MitarbeiterInnen der der Ruhr-Universität Bochum beschriebent:

Die sechs Mitglieder des Hochschulrats, die für fünf Jahre berufen werden, haben weit reichende Befugnisse: Der Rat besitzt eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule und ihm obliegt die Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte operative Geschäft. Schließlich nimmt er Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung.

Der Rat wählt die Mitglieder der Hochschulleitung, muss dem Hochschulentwicklungsplan und dem Wirtschaftsplan zustimmen, nimmt Stellung zu Rechenschafts- und Evaluationsberichten sowie Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums.

Die Aufgaben des Hochschulrats regelt das Hochschulfreiheitsgesetzes in Abschnitt 1, § 21:

(1) Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

1. die Wahl der Mitglieder der Hochschulleitung nach § 17 Abs. 1 und 2 und ihre Abwahl nach § 17 Abs. 4;

2. die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan nach § 16 Abs. 1 Satz 5 und zum Entwurf der Zielvereinbarung nach § 6 Abs. 2;

3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Abs. 7 und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Abs. 6;

4. die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums nach § 16 Abs. 3 und zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3;

5. Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;

6. die Entlastung der Hochschulleitung. (Zitat bitte in kursiv)

Wie ihr gelesen habt, ist der Hochschulrat quasi die entscheidungsmächtigste Einrichtung an der Universität. Hier soll auf den Begriff der "unternehmerischen Hochschultätigkeit" hingewiesen werden, der so nicht im Geiste einer Universität jemals gedacht war. Es bedeutet im Klartext, wirtschaftet ein Lehrstuhl nicht ausreichend im Sinne des Hochschulrates, dann kann dieser abgeschafft werden. Dem Hochschulrat untergeordnet ist die Hochschulleitung, die besteht aus dem Rektor, dem Kanzler und den drei Prorektoren.

Der Rektor

Unser Rektor, derzeit Prof. Dr. Lambert T. Koch, übt sich neben seiner repräsentativen Tätigkeit, auch die Ausrichtung der Lehre und Forschung der Universität Wuppertal im Rahmen des Hochschulfreihheitsgesetzes und des Hochschulrates.

Der Kanzler

Der neue Kanzler ab dem WiSe 09/10 heißt Dr. Roland Kischkel, der derzeit noch an der Technischen Universität Dortmund schaltet und waltet. Der Kanzler bezeichnet man als die 2. Hand des Rektors.

Die Prorektoren I, II und III

Prorektor I ist verantwortlich für das Studium und Lehre. Ihr könnt euch an die Person bei Problemen, die mit eurem Studium zu tun haben, wenden. Prorektor II organisiert den Bereich Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung, was genau darunter zu verstehen ist, ist unbekannt, zumindest den meisten Studierenden, weil Überschneidungen sehr gering sind. Prorektor III sorgt sich um Finanzen, Planung und Information. An diese Stelle könnt ihr euch auch wenden, wenn es um eure Studiengebühren geht. Prorektor IV vermittelt im Bereich Transfer und Internationales.Es folgt:

Der Senat

Der Senat ist besteht aus ProfessorenInnen, akademische und nicht akademische MitarbeiterInnen und Studierende. Dieses Gremium befasst sich mit vielen Aufgaben, u.a. segnet die Entscheidungen des Hochschulrates und ggf. der Hochschulleitung ab. In Abhängigkeit von der Entwicklung im Hochschulrat und in der Hochschulleitung organisiert das Dekanat ihren Fachbereich.

Das Dekanat

Es besteht aus dem Dekan, z.Z. Prof. Dr. Schaarschuch, der Prodekanin Frau Prof. Dr. Röhner und dem Studiendekan und Prodekan Herrn Privatdozent (PD) Kuhmann. Er verwaltet das Finanz- und Personalwesen im Fachbereich, unterschreibt Habilitations- und Promotionsurkunden und ist neben dem Studiendekan auch Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im Studium. Auch in Abhängigkeit des Hochschulrates und der Hochschulleitung mit der höchsten Entscheidungsbefugnissen im Fachbereich, gibt es den Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat

Dieses höchste Gremium im Fachbereich wird ebenso durch ProfessorInnen, akademische und nicht-akademische MitarbeiterInnen und Studierende vertreten. Dieser wird alle zwei Jahre neu gewählt. Interessant ist die Macht der Personalentscheidung in diesem Gremium. Sollte die Hochschulleitung keine Einwände haben, so kann dieser alleine über die Personalentwicklung entscheiden. Auch werden dort, die in Kommisionen entwickelten Studiengänge gestatten oder nicht. Langwierig sind die Diskussionen von Ausschreibetexten, wobei für einen Absatz 30 Minuten oder länger gebraucht werden. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass sehr minimal, Studierende Einfluss auf manche Überlegungen Seitens der Professoren haben können.

Es gibt noch weitere interessante Gremien, die aber mit dieser Entscheidungshierachie hier nichts zu tun haben. Auch könnte der Fachbereichsrat noch weiter ausgebaut werden, aber entscheidend ist die Tatsache, dass im Gegensatz zu früher, dem Rektor ein mächtiges Gremium vor die Nase gesetzt wurde und dadurch Befugnisse.

Weitere Informationen findest du hier


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